AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die nachstehenden Bedingungen sind die Grundlage des Kaufvertrages. Durch eine Bestellung und nach Empfang unserer Auftragsbestätigung sind sie anerkannt. Abweichende Bestimmungen, sowie mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote und Preise

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich ab Fabrik ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten.
Treten zwischen Abschluss des Geschäftes und Lieferung der Ware Preiserhöhungen ein, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. 

3. Versand

Die Wahl der Transportmittel ist uns freigestellt. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für die Festsetzung der Frachtkosten werden alle Teile eines Auftrages zusammengefasst.
Nachträgliche Ergänzungen eines bestehenden Auftrages haben keinen Einfluss auf die Frachtgrenze. Ab einem Warenwert von € 1.000,00 netto liefern wir frachtfrei Besteller-Anschrift bei LKW-Zufuhr, bei Bahnversand frachtfrei Besteller-Station. Lieferungen, die im Auftrag eines Bestellers an eine bestimmte Anschrift vorgenommen werden sollen, berechnen wir zu Selbstkosten.
Versandanschrift muss vom Besteller bekannt gegeben werden. Lieferungen an eine andere als Bestelleranschrift bedarf unserer Annahme. 

4. Auftragsbestätigung

Mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung haben wir die Bestellung angenommen. Prüfen sie die Auftragsbestätigung sofort nach Empfang. Ausführung und Lieferung erfolgen stets nach Angaben unserer Auftragsbestätigung.
Auftragsänderungen sind nur möglich, wenn die Fertigung noch nicht begonnen ist. 

5. Sonder-Anfertigungen

Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt werden oder nicht in Preislisten geführt werden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung.
Für Sonderanfertigungen behalten wir uns die Vereinbarungen besonderer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vor. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen und sind auch von jedem Umtausch ausgeschlossen. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.   

6. Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme

Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung , behalten wir uns vor, die für Transport- und Montagekosten entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen
Aufwand Schadensersatz zu fordern. Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.                

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind gesondert zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen berechnen wir ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank. 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher auch künftiger Forderungen gegen den Besteller, bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist Verwahrer. Verkauft er unter Eigentumsvorbehalt, so gilt unser Eigentum als vorbehalten. Der Käufer tritt hiermit im Voraus die künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf an uns ab. Er verpflichtet sich, seine Abnehmer auf Verlangen von der Abtretung zu unterrichten.
Er ist bis auf Widerruf ermächtigt, die Forderungen im üblichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Wir werden diese Forderungen erst einziehen, wenn der Käufer mit einer uns zustehenden Forderung in Verzug gerät oder wenn wir ungünstige Auskünfte über ihn erhalten.
In einem solchen Fall sind wir berechtigt, sämtliche Vorbehaltsware vom Käufer oder seinem Abnehmer ohne weiteren Titel zurückzuholen und nach unserer Wahl von den Kaufverträgen über diese Ware oder noch zu erfüllenden Kaufverträgen zurückzutreten oder aber Erfüllung zu verlangen und zurückgeholte Ware freihändig oder im Wege des Pfandverkaufes zu veräußern.
Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so verarbeitet der Käufer für uns.
Eigentum an der neuen Sache erwirbt er nicht. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen.
Er ist verpflichtet, sie ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. 

9. Lieferfristen

Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten, Teillieferungen und Teilberechnungen behalten wir uns vor. Bei verspäteter Lieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Betriebsstörungen oder Ereignisse höherer Gewalt, auch Streiks und Aussperrungen sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Lieferanten, berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

10. Beanstandungen und Gewährleistungen

Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Kleine Abweichungen in Maß und Ausführung, Konstruktionsänderungen sowie Farbabweichungen, die bei Naturholzmöbeln unvermeidlich sind, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Gewährleistung übernehmen wir in der Weise, dass wir Stücke, an denen Material- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen werden, durch neue Stücke ersetzen.
Eine Rücknahme solcher Stücke erfolgt nur gegen Ersatzlieferung.
Alle Rücksendungen, ob zur Gutschrift, zum Umtausch oder wegen einer Mängelrüge dürfen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden.
Für Transportschäden bei Stückgutversand übernehmen wir keine Haftung.
Beschädigungen bei Bahnversand muss der Empfänger sofort bei der Bahn bescheinigen lassen. Erst beim Auspacken erkennbare Schäden sind bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Von solchen Transportschäden ist uns unverzüglich, unter Beifügung der bahnamtlichen Bestätigung, Mitteilung zu machen. Transportschäden durch LKW-Versand sind sofort bei Empfang der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den Fahrer zu bescheinigen. Schadensmeldungen die später erfolgen, können aus versicherungsrechtlichen Gründen von uns nicht anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Vergütung von Schadensersatz, Vertragsstrafen, Arbeitslöhnen und Frachtkosten werden ausdrücklich abgelehnt.          

11. Auslieferungslager

Für alle Verkäufe ab Werk gelten die gleichen Bedingungen wie für Lieferungen ab Auslieferungslager.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe vereinbart, ohne Ansehen der Höhe des Streitwertes.